AGB Plana Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilienvermittlung

Stand: 20.April 2010

1. Leistungsbeschreibung
a. PLANA - IMMOBILIEN e.K. ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Expose genannten Bedingungen auf ihrer Website anzubieten und einen Käufer bzw. Mieter nachzuweisen und/oder einen Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zu vermitteln.

b. Durch die Erteilung eines Vermittlungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber grundsätzlich mit den nachstehenden AGB einverstanden. Ein Auftrag bedarf dabei keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand die Tätigkeit von PLANA – IMMOBILIEN e.K. in Anspruch nimmt. Dies gilt auch bei Kontaktaufnahme mit PLANA IMMOBILIEN e.K. oder dem Eigentümer wegen eines angebotenen Objektes.

c. Ist dem Empfänger das von PLANA IMMOBILIEN e.K. nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, unter Beifügung des Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er die weitere Tätigkeit von PLANA IMMOBILIEN e.K. in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.

d. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von PLANA – IMMOBILIEN e.K. nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen AGB.

2. Haftung
a. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die der PLANA - IMMOBILIEN e.K. mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit PLANA - IMMOBILIEN e.K. keine Haftung übernimmt.

b. PLANA IMMOBILIEN e.K. übernimmt keine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien.

c. Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch PLANA - IMMOBILIEN e.K. bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche gegen PLANA - IMMOBILIEN e.K. verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.

3. Vertraulichkeit
Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von PLANA - IMMOBILIEN e.K. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber von PLANA - IMMOBILIEN e.K. ein Hauptvertrag (Kauf-, Mietvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, PLANA - IMMOBILIEN e.K. die im Expose ausgewiesene Provision zu zahlen.

4. Provision
a. Die vom Käufer bzw. Mieter bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Expose. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtung etc.). Bei Vermietung beträgt die Provision die jeweils genannte Anzahl an Monatsmieten ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters (z.B. Ablöse etc.). Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze: Bei Kaufverträgen 3% des Gesamtkaufpreises, bei Mietverträgern zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b. Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluß des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.

c. Als Abschluß eines Hauptvertrages gilt auch der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung oder wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers bzw. Vermieters, ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtssprechungsgrundsätze vorliegen muss oder ein Vertragsabschluss zum Kauf, anstatt zur Miete/Pacht bzw. umgekehrt.

5. Weitergehende Rechte
a. PLANA - IMMOBILIEN e.K. ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

b. Kaufpreiszahlungen werden von PLANA - IMMOBILIEN e.K. nicht entgegengenommen. Sie sind einschliesslich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.

c. Mit der Abgabe eines Online Gesuchs oder einem Objektangebot stimmt der Absender der telephonischen Kontaktaufnahme durch PLANA-IMMOBILIEN e.K. zu.

d. PLANA - IMMOBILIEN e.K. ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, in den Kaufvertrag die Provisionsvereinbarung nach Ziffer 4 aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne Mitwirkung von PLANA - IMMOBILIEN e.K. zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis bzw. Mietzins auf Aufforderung zu benennen und zu belegen.

6. Schlussbestimmungen
a. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails.

b. PLANA - IMMOBILIEN e.K. behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Web-Seiten von PLANA - IMMOBILIEN e.K. veröffentlicht sind.

c. Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich PLANA - IMMOBILIEN e.K. mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.

d. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.

e. Es gilt deutsches Recht.

f. Im Verkehr mit Kaufleuten ist München Erfüllungsort und Gerichtsstand.