Sie haben eine Immobilie geerbt?

Wir stehen Ihnen bei den verschiedenen Themen rund um die geerbte Immobilie mit Sachverstand zur Seite.

Eine Immobilienerbschaft ist für die meisten Menschen ein einmaliges Ereignis. Angesichts der derzeit hohen Immobilienpreise ist es idR. zunächst eft eine positive Überraschung, doch bringt sie für die Erben auch ungewohnte Problemstellungen und Verantwortungen mit sich . Während Alleinerben noch weitgehend frei agieren können, finden sich viele Erben plötzlich in Erbengemeinschaften wieder, die aufgrund der denkbaren unterschiedlichen Interessenlagen der einzelnen Erben eine ganz andere Dynamik aufweisen können. Neben vielleicht bestehenden emotionalen Verbindungen die der oder die Erben als Verpflichtung zur Erfüllung des letzten Willens auffassen, ergeben sich  wichtige steuerliche, finanzielle und juristische Fragestellungen, die geklärt werden müssen. Die Frage, ob eine Immobilie gehalten werden soll oder kann, oder verkauft werden muß, sollte vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Faken nüchtern abgewogen werden. Gerne beraten wir Sie markt- und sachverständig über die Ihnen offenstehenden Optionen.

Sie wollen die geerbte Immobilie verkaufen?

Als langjährig tätige Immobilien Makler in München und Oberbayern haben wir einen sehr guten  Überblick über den Markt und seine Perspektiven. Unser Full Service Paket für den Verkauf von Immobilien in München und Oberbayern beinhaltet ein schlagkräftiges Vermarktungspaket mit effektivem Marketing. Die solide Basis dafür bilden eine umfangreiche Interessentendatei für Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und Renditeobjekte in München und Oberbayern, fundierte Kenntnis der Immobilienmärkte in München und Oberbayern durch zahlreiche Verkäufe und Immobiliengutachten, großes Datenmaterial über diese Immobilienmärkte sowie professionelles, strategisches Arbeiten. Durch solides, kompetentes Auftreten und Präsentieren kommt diese Arbeit vertrauenserweckend bei den Interessenten an. 

Wir übernehmen für Sie alle Aktivitäten in der Vermarktungskette: von der Zusammenstellung der erforderlichen, aktuellen Unterlagen (für die Erben oft ein großes Problem, da wichtige Unterlagen wie Pläne, Grundbuchauszug, Abrechnungen etc. nicht auffindbar oder veraltet sind), über die professionelle Präsentation der Immobilie, Terminkoordination mit Mietern und Interessenten, Preis- und Vertragsverhandlungen bis zum notariellen Vertragsabschluss und ggf. der Nachbetreuung. Bei einem Grundstück ermitteln wir vor dem Hintergrund des gültigen Baurechts den Bodenwert, sondieren ggf. unterschiedliche Nutzungsoptionen und leiten alle Maßnahmen ein, ihr Erbe für Sie zum besten Preis zu veräußern. Damit werden Sie entlastet und können sich darauf verlassen, dass Ihre Immobilienerbschaft den bestmöglichen Erlös bringt..

Und das Beste: Alle Leistungen sind inklusive - keine Vorauskasse, absolut erfolgsabhängig!

Sie wollen die geerbte Immobilie vermieten?

Wenn Sie die Immobilie weiter halten möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Vermietungsexpertise zur Seite.

Wir kennen den Mietmarkt in München und Umgebung, die mietpreisbeeinflussenden Faktoren und die rechtlichen Rahmenbedingungen, bzw. Pflichten für Vermieter aus dem Effeff. Unser Rundum-sorglos Paket für Erben umfasst:

Wir finden Ihren neuen, solventen Mieter und kümmern uns von der Wohnungsabnahme vom Alt-Mieter, der professionellen Präsentation der Immobilie über die Terminkoordination mit Interessenten und Mietern, die Auswahl des richtigen Mieters und den Abschluss eines rechtssicheren Mietvertrags bis hin zur Übergabe der Wohnung an den Neu-Mieter um den kompletten Vermietungsprozess. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (fällt die Immobilie z.B. unter die Bestimmungen der sog. „Mietpreisebremse“ ?) ermitteln wir für Ihre Immobilie die maximale Miete.

Wir weisen Sie natürlich auch auf Ihre gesetzlichen Pflichten als Vermieter (z.B. die Grenzen durch die "Mietpreisbremse", die Vermieterbescheinigung nach §19 Abs.1 Bundesmeldegesetz, oder Energieausweis) hin und stellen Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung..

Sie möchten die Immobilie verwalten lassen?

Die Erben wollen eine vermietete Immobilie weiter halten, sind jedoch zeitlich und örtlich nicht in der Lage sich kompetent um deren Verwaltung zu kümmern. Für diese Fälle bietet Ihnen unsere Abteilung Dr. Schmid Hausverwaltung folgende Serviceleistung

  • Die „Mietverwaltung“ die für Sie sämtliche organisatorischen Belange (Prüfung der Abrechnungen der Hausverwaltung, Kontrolle der Mieteingänge, Ansprechpartner für Mieter) übernimmt und Ihre Interessen gegenüber Mietern verwahrt?
  • Die „Hausverwaltung“, die alle kaufmännischen ( Buchen und Überwachen sämtlicher Geld ein- und Ausgänge, Erstellung der kompletten Hausgeldabrechnung, von den Betriebs- und Nebenkosten bis zu den Personalkosten, Kontrolle der Mieteingänge, Mahnwesen bei Zahlungsverzug und gegebenenfalls das Einleiten von Klagen), technischen ( z.B. Planung, Durchführung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen) und rechtlichen Belange (Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Abschluss und Zahlung der erforderlichen Versicherungsbeiträge) der Immobilie betreut.

Sie zweifeln die erbschaftssteuerliche Bewertung des Finanzamtes an?

Seit der letzten Erbschaftsteuerreform wenden die Finanzämter bei der Grundbesitzwertfeststellung z.B. im Falle einer Erbschaft das sog. "typisierende Massenverfahren" an. Damit wird oft den individuellen Markmalen einer Immobilie nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Gefahr, dass die Bewertung des Finanzamtes damit zu überhöhten Werten kommt - und damit zu einer überhöhten Steuerlast - ist nachweislich groß. Der Erbe hat die Möglichkeit über die sog. "Escape-Klausel" durch ein qualifiziertes Gutachten eines Sachverständigen für Immobilienbewertung den Nachweis des "niedrigeren gemeinen Werts" zu erbringen. Wir empfehlen Ihnen dazu bereits den Grundbesitzwertbescheid des für die Immobilie zuständigen Finanzamtes anzufechten.

Wir beraten Sie gerne und erstellen für Sie durch unser Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung qualifizierte, den Vorgaben der Finanzämter entsprechende „Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niederen gemeinen Werts nach § 198 BewG“.